Hinweis zur Online-Streitbelegung

Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/- weiterführende Informationen stehen Ihnen unter diesem Link zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info[at]lauble-coffee.com zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser Ziel ist es, Ihr Event so angenehm wie möglich mitzugestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

AGB - Online Shop & Download AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Online Shop

I. Allgemeines

  1. Unsere Internet-AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung ausführen.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  3. Unter einem "Verbraucher" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  4. Ein "Unternehmer" ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Die Regelungen der Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
  6. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

II. Umfang der Lieferung - Schriftform

  1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
  2. Die Waren werden in den auf unserer Homepage angegebenen Ausführungen, Maßen, Gewichten, Färbungen und Mindestmengen geliefert. Angaben auf unserer Homepage stellen keine Garantiezusage, welcher Art auch immer dar. Auf geänderte gesetzliche Vorschriften zurückgehende Änderungen, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind.
  3. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurück erstattet.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

III. Gefahrübergang, Annahme

  1. Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Besteller über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder wird dieser unmöglich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, trägt dieser ab Versandbereitschaft die Gefahr. Die durch Lagerung entstehenden Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Nach Fristsetzung und deren ergebnislosen Ablauf können wir den Liefergegenstand anderweitig verwenden und den Besteller aus neuer Produktion beliefern. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, sofern der Besteller Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist. Im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr bei Übergabe an den Besteller über.
  2. Der Besteller ist zur Annahme der Ware verpflichtet. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

IV. Preise, Preisänderungen, Zahlung

  1. Die auf unserer Homepage angegebenen Preise gelten ab Lager. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
  2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorauskasse.

V. Lieferfrist

  1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller etwaig zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben sowie vor Gutschrift des vereinbarten Preises einschließlich der Versand- und Verpackungskosten auf unserem Geschäftskonto.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat, im Fall des Verbrauchsgüterkaufs mit Übergabe bzw. mit dem Versuch der Übergabe zu einem Zeitpunkt, zu dem der Besteller mit der Übergabe rechnen musste. Holt der Besteller die Ware am Lager selbst ab, so ist die Lieferfrist mit Bereitstellung der Ware gewahrt.
  3. Alle Ereignisse Höherer Gewalt sowie sämtliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Besteller Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert.

VI. Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Sofern wir auftragsgemäß den Warengegenstand gemäß den Wünschen des Bestellers bereits gefertigt haben, ist dieser bei unberechtigtem Rücktritt zur Zahlung von mindestens 50 % des Kaufpreises verpflichtet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

VII. Verpackung und Versand

Verpackungs- und Versandkosten sind vom Besteller zu tragen. Ab 100,00 EUR Bestellwert versandkostenfrei. Die Verpackung wird Eigentum des Bestellers. Die Wahl der Versandart erfolgt durch uns nach pflichtgemäßem Ermessen.

VIII. Gewährleistung

  1. Wir gewährleisten, dass die bestellte Ware das Lager in einwandfreiem Zustand verläßt und den all­gemein üblichen Qualitätsstandards entspricht.
  2. Das dem Verbraucher zustehende gesetzliche Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da die Beschaffenheit unserer Waren für eine Rücksendung ungeeignet ist.
  3. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen der Ware bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen für den Besteller zumutbar sind. Dem Besteller ist bewußt, dass bei einer Bestellung per Internet die farbliche Darstellung der Ware möglicherweise wegen der Auflösung seines Bildschirms von der tatsächlichen Farbe abweicht und hierdurch keine Gewährleistungsverpflichtung begründet wird.
  4. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder durch Überbeanspruchung der Ware entstehen.
  5. Beanstandungen wegen offenkundig nicht mangelfreier Beschaffenheit der Ware müssen innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Im Gewährleistungsfall sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zum Umtausch berechtigt. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Verbraucher. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Diese Haftungsfreizeichnung gilt dann nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrläs­sigkeit beruht. Sie gilt weiter dann nicht, wenn und soweit der Schadensersatzanspruch auf einer schriftlichen Eigenschaftszusicherung beruht, die das Mangelfolgeschadenrisiko einschließt. Sie gilt darüber hinaus dann nicht, wenn eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde.

IX. Sonstige Haftung

  1. Die in Ziffer VIII. benannte Haftungsfreizeichnung gilt auch für alle sonstigen Ansprüche, die dem Besteller uns gegenüber - gleich aus welchem Rechtsgrund - zustehen.
  2. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  3. Soweit im Vorstehenden die uns treffende Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für etwaige Ansprüche, die der Besteller uns gegenüber wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten, Stellvertreter und Erfüllungsgehilfen geltend macht.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Besteller ein Kaufmann im Sinne des HGB behält der Verkäufer sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsge-mäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Besteller auf unser Verlangen uns gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
  5. Für den Fall,  dass der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MWSt) zu den verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  7. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

XI. Erfüllungsort/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
  2. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist, sofern der Besteller Voll­kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir behalten uns in diesem Fall jedoch das Recht vor, den Besteller an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
  3. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen, selbst wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.

XII. Transportschäden

Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung (Transportschäden), hat er bei Annahme der Ware die Beschädigung von dem Transportunternehmer bescheinigen zu lassen.

XIII. Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

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AGB - Catering & Download AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Catering Angebot
Stand: 01.12.2020

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte von LAUBLE coffee catering – nachstehend „wir“ oder „Auftragnehmer“ genannt – mit dem Vertragspartner – nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

1.2 Unsere AGB gelten in ihrer jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art mit dem Auftraggeber, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Über Änderungen werden wir den Auftraggeber spätestens bei Abschluss des jeweiligen Vertrages informieren.

1.3. Der Einbeziehung entgegenstehender oder von unseren vorliegenden AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Wir erkennen sie auch dann nicht an, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen oder eine Leistung für den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer bietet einen Catering Service an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird in einem individuellen Angebot festgelegt.

3. Vertragsschluss

3.1. Unsere Angebote für Leistungen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich nicht ausnahmeweise ausdrücklich ein Rechtsbindungswille ergibt. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung und ausschließlich zu den Bedingungen zustande, die wir bestätigen. Die Auftragsbestätigung erteilen wir schriftlich oder per E-Mail.

3.2. Mit dem Vertragsschluss erklärt der Auftraggeber verbindlich, die beauftragten Leistungen entgegenzunehmen und entsprechend des Auftrags seine Leistung gegenüber dem Auftragnehmer zu erbringen.

3.3. Vertragsänderungen oder Abweichungen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Servicepersonal des Auftragnehmers ist nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen oder diesen abändern.

3.4. Möchte der Kunde den Leistungsumfang nach Vertragsabschluss so kurzfristig abändern, dass eine Vertragsänderung nach Ziff. 3.3. nicht mehr erfolgen kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Leistungsumfang auf Wunsch des Auftraggebers zu ändern. Setzt der Auftragnehmer die Änderungen um, ist er berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand zu berechnen. Mehraufwand in diesem Sinne können insbesondere Kosten sein, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Besorgungen kurzfristig tätigen muss und/oder Waren nicht zu den vereinbarten Bedingungen bei seinen üblichen Lieferanten beziehen kann, um den Änderungswunsch des Auftraggebers erfüllen zu können. Die Berechnung etwaigen zusätzlich erforderlichen organisatorischen Mehraufwandes erfolgt nach Zeitaufwand. Dabei wird der Auftragnehmer einen nach Qualifikation und Erfahrung des jeweiligen Mitarbeiters angemessenen Stundensatz zu Grunde legen und den zusätzlichen organisatorischen Mehraufwand auf der Rechnung entsprechend ausweisen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als Nettopreise in Euro, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten.

4.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen des Auftraggebers wie folgt zu begleichen: Rechnungen sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Leistung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

4.3. In einzelnen Fällen können wir eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes verlangen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.4. Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

4.5. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, richtet sich der Verzugszinssatz für Verbraucher nach § 288 Abs. 1 S 2 BGB; ist der Auftraggeber kein Verbraucher richtet sich der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 HGB unberührt.

4.6. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf unserem Konto als vorgenommen. Dabei anfallende Spesen insbesondere bei der Zahlung oder Überweisung aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Schecks, Wechsel und Akzepte können wir als Zahlungsmittel nicht annehmen.

5. Rücktrittsrecht vom Vertrag

5.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.

5.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden, des Auftraggebers, der Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden.

5.3. Stornierungen des Auftraggebers müssen schriftlich (per Einschreiben oder per Mail an info@lauble-coffee.com) beim Auftragnehmer erfolgen.

5.4. Wird seitens des Auftraggebers der Vertrag als Ganzes oder – falls vereinbart – einzelne Positionen des Vertrags gekündigt, kann der Auftragnehmer für alle bis zur Kündigung angefallenen Arbeiten eine angemessene Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer kann unabhängig vom Vertragsabschlussdatum bei gesamt- oder Teilstornierungen für gebuchte Leistungen folgende pauschalisierte Abgeltungen verlangen:

  • 2 Monate vor der Veranstaltung: 20 % des vereinbarten Betrages
  • 1 Monat vor der Veranstaltung: 40 % des vereinbarten Betrages
  • 14 Tage vor der Veranstaltung: 60 % des vereinbarten Betrages
  • 7 Tage vor der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Betrages
  • ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Betrages

6. Vertragsdauer

Der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossene Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

7.1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

7.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

8. Exklusivität, Vertraulichkeit, Vertragsstrafe

8.1. Während der Dauer der Leistungserbringung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die durch den Auftragnehmer erbrachte Leistung im Umkreis von einem Kilometer um den Veranstaltungsort anzubieten, einzukaufen, oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.

8.2. Alle Konzepte und Angebote des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, auch in Auszügen, nicht bekannt gegeben oder überlassen werden.

8.3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung des Auftraggeber gegen die vorstehenden Verpflichtungen dieser Ziff. 8 verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfenden Vertragsstrafe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, jedoch unter vollständiger Anrechnung der Vertragsstrafe, oder eines Anspruchs auf Unterlassung bleiben unberührt.

9. Mitwirkungspflicht

9.1. Der Auftraggeber hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände und ebenerdiger Zugang zur Veranstaltungsfläche durch den Auftragnehmer gewährleistet ist. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer spätestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn genaue Hallen-/Geländepläne sowie Lagepläne über den Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen.

9.2. Zugangsberechtigungen für das gesamte Personal, sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

9.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Equipment des Auftragnehmers – soweit erforderlich – mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu verwahren und gegen Beschädigung zu schützen. Der Auftragnehmer behält sich vor, etwaige aus unsachgemäßer Verwahrung entstehende Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

10. Gewährleistung

10.1. Sollten Mängel auftreten, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.

10.2. Offensichtliche Fehler hat der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, erlischt insofern sein Gewährleistungsrecht.

10.3. Der Auftraggeber hat die gelieferten Gegenstände bei Annahme zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. § 377 HGB gilt entsprechend.

11. Haftung

11.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die unter Anwendung eines objektiven Maßstabs dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Pflicht oder gesetzlichen Norm unterfallen.

11.2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Bedingungen im Einzelnen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

11.4. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

11.5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.6. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten und Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.7. Es gilt § 254 BGB. Danach ist der Auftraggeber verpflichtet, eventuell eintretende Schäden möglichst gering zu halten und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.

11.8. Von Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten gem. Ziff. 9 beruhen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer intern freizustellen.

12. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 82031 Grünwald. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.

Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, auch am Erfüllungsort unserer Leistung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere ausschließliche Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

13. Anwendbares Recht

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR).

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